Zwischen zwei Städten konnte dieselbe Straße drei Herren gehören.
Gezahlt wurde nicht für Sicherheit, sondern für die Aussicht, auch den nächsten Wald noch lebend zu verlassen. Wer keine Münzen trug, fand meist eine andere Art, seinen Zoll zu entrichten. Die Quittung bestand aus einem Nicken und der Erlaubnis weiterzureiten. Beschwerden wurden gewöhnlich direkt am Wegesrand bearbeitet.